Der St?ndige Ausschuss des NVK leitet die Wahl der Abgeordneten des NVK.
Die St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen, der autonomen Gebiete, der regierungsunmittelbaren St?dte und ihrer Stadtbezirke sowie der autonomen Bezirke leiten die Wahlen der Abgeordneten der Volkskongresse der jeweiligen Ebene.
Die St?dte ohne Bezirke, die verschiedenen Stadtbezirke anderer Gro?st?dte, Kreise, autonome Kreise, Gemeinden, Nationalit?ten-Gemeinden und Ortschaften richten Wahlkomitees ein, die die Wahlen der Abgeordneten der Volkskongresse der jeweiligen Ebene leiten.
Die Wahlkomitees der St?dte ohne Bezirke, die verschiedenen Stadtbezirke anderer Gro?st?dte, Kreise und autonome Kreise werden von den St?ndigen Ausschüssen der Volkskongresse der jeweiligen Ebene geleitet.
Die St?ndigen Ausschüsse der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete, regierungsunmittelbaren St?dte, St?dte mit Bezirken und der autonomen Bezirke leiten die Wahlarbeit der Volkskongresse von der Kreisebene abw?rts in ihren jeweiligen Verwaltungsgebieten.
Die finanziellen Aufwendungen für die Wahlen der Abgeordneten des NVK und der lokalen Volkskongresse aller Ebene werden aus dem Staatshaushalt beglichen.
(CIIC/18. Februar 2003)
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