Der St?ndige Ausschuss ist das fortw?hrend bestehende Organ des NVK. Er hat seinen Sitz in der Gro?en Halle des Volkes in Beijing. Der St?ndige Ausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekret?r und anderen Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des St?ndigen Ausschusses dürfen gem?? der Verfassung des NVK keine ?mter in den staatlichen Verwaltungs-, Rechtsprechungs- und Staatsanwaltschaftsorganen bekleiden.
Die Legislaturperiode des St?ndigen Ausschusses des NVK betr?gt wie die des NVK jeweils fünf Jahre.
Die Amtszeit des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden darf zehn Jahre nicht überschreiten.
(CIIC/18. Februar 2003)
|